AGBs schließenAGBs nordicdent 04/2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1. Alle Aufträge für zahntechnische Leistungen der Firma nordicdent GmbH werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Zahnarzt („Auftraggeber) und der Firma nordicdent GmbH („Auftragnehmer“) in Bezug auf alle Aufträge für zahntechnische Leistungen des Auftragnehmers und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abreden des Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Abreden sind unwirksam. Die Parteien sind sich einig, dass die konkludente Aufhebung des Schriftlichkeitsgebotes durch mündliche Absprachen nicht stattfindet.
1.2. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.
1.4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von dem Auftragnehmer gelieferten Produkte im Ausland hergestellt sind, falls keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Preise / Zahlungsbedingungen
2.1. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt, zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige Preisliste und sind unverbindlich. Aufgrund der bei der Herstellung verwendeten Materialien (Keramiken, Edelmetall u.ä.) kann es zwischen dem Kostenvoranschlag und dem Liefertermin zu Kostenerhöhungen kommen. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer Erhöhung des Angebotspreises aus dem Kostenvoranschlag bis zu 10% einverstanden, ohne dass es einer gesonderten Information durch den Auftragnehmer bedarf. Erhöht sich der Angebotspreis aus dem Kostenvoranschlag um mehr als 10%, so informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Angabe einer Begründung darüber. Der Auftraggeber hat das Recht, der Preiserhöhung innerhalb von 10 Tagen, ab Zugang des Informationsschreibens zu widersprechen. Danach gilt der erhöhte Preis als genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung und findet eine Einigung der Vertragsparteien nicht statt, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis dahin angefallenen Kosten zu ersetzen.
2.3. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte mit/wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ausschließlich befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
3. Lieferbedingungen
3.1. Der Versand erfolgt durch die nordicdent GmbH.
3.2. Der Versand innerhalb von Europa erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden der nordicdent GmbH oder über einen Abholauftrag durch eine telefonische Anmeldung bei nordicdent.
4. Lieferzeit
4.1. Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizubringender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Vorleistungsverpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen um die Dauer der vorstehend genannten Verzögerung; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.2. Sofern die Voraussetzungen des Annahmeverzugs vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über.
4.3. Sollte eine Ware aufgrund von höherer Gewalt oder Produktionseinstellung des Vorlieferanten nicht lieferbar sein und wir die bestellte Ware trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts nicht unter zumutbaren Bedingungen beschaffen können, werden wir von der Lieferpflicht befreit, wenn die Umstände erst nach Vertragsschluss eintreten und von uns nicht zu vertreten sind. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und bereits erfolgte Zahlungen des Auftraggebers erstattet. Sollte ein Produkt aus den vorbezeichneten Gründen lediglich vorübergehend nicht lieferbar sein, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, gilt die Ware als nicht lieferbar.
5. Gewährleistung
5.1. Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung die erforderlichen Arbeitsmodelle oder Abdrücke zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen: neue Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung des Mangels erfolgen.
5.2. Die Mängelansprüche, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwendungshinweise des Kunden entstehen, sind ausgeschlossen.
5.3. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an den Produkten in Abweichung zu unseren Verarbeitungs- und Verwendungshinweisen vorgenommen wurden oder Schäden durch Verwendung ungeeigneter Fremdmaterialien entstehen.
5.4. Der Auftragnehmer ist nach seiner Wahl zur bis zu zweifachen Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- und Wegekosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5.5. Schlägt auch die zweite Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei kombiniertem und herausnehmbaren Zahnersatz und 3 Jahre bei festsitzendem Zahnersatz. Bei Empress-, e.max-Press Arbeiten, Titanarbeiten, Teilfertigungen und Arbeiten auf Fremdgerüsten beträgt die Gewährleistungs-frist 2 Jahre.
5.7. Sofern die Herstellung der zahntechnischen Arbeiten auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Daten (im Folgenden "Leistungsdaten" genannt) basiert, übernimmt der Auftragnehmer für alle Folgen, die aufgrund fehlerhafter oder nicht ausreichender Leistungsdaten entstehen, keinerlei Haftung. Es haftet ausschließlich der Auftraggeber.
6. Allgemeine Haftung
6.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2. Absätze 1 und 2 gelten nicht für den Fall der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.
6.4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen hat in jedem Falle der Auftraggeber einzustehen.
8. Zubehörteilstellung
Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.
9. Datenversand
9.1 Der Auftragnehmer bietet die Möglichkeit des Datenversandes über das Uploadportal box.delas der Firma Escodent an. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Funktionen besteht nicht.
9.2. Der Auftragnehmer behält sich vor, den bereitgestellten Nutzungsumfang des Uploadportals jederzeit beliebig einzuschränken oder zu erweitern oder ganz oder teilweise einzustellen, wie auch Änderungen an Inhalten, Funktionalitäten oder Features von box.delas vorzunehmen.
9.3. Eine bestimme Erreichbarkeit von box.delas oder des Uploadportals allgemein ist nicht geschuldet. Insbesondere wegen technischen oder inhaltlichen Problemen, sowie während Wartungs-, Überarbeitungs- und Reparaturzeiten kann die Erreichbarkeit eingeschränkt bis ausgeschlossen sein.
9.4. Das Portal box.delas ist passwortgeschützt und erfordert eine Registrierung. Ein Anspruch auf die Registrierung besteht indes nicht. Für die Registrierung hat der Auftraggeber verschiedene Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Spätere Änderungen seiner Daten hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bis zur Anzeige der Änderung seiner Daten, gelten diese gegenüber dem Auftragnehmer als richtig und vollständig. Insbesondere die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse wird als richtig und dahin gesendete E-Mails nebst Anhängen als Zugegangen angesehen.
9.5. Nach erfolgter Anmeldung generiert der Auftraggeber ein Passwort (im Folgenden auch "Benutzerdaten"). Die Benutzerdaten sind persönliche Daten und nur für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Bei erfolgreicher Registrierung erhält der Auftraggeber von uns eine signierte E-Mail mit dem Hinweis, dass die Registrierung erfolgreich war und die Aufträge hochgeladen werden können.
9.6. Der Auftraggeber ist für seine Benutzerdaten und deren Sicherheit allein verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass seine Benutzerdaten Dritten nicht zugänglich gemacht werden, auch nicht während er in box.delas tätig ist, und haftet für alle unter den Benutzerdaten vorgenommenen Aktivitäten.
9.7. Soweit der Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass Dritte die Benutzerdaten missbräuchlich benutzen, ist er verpflichtet, unverzüglich zu veranlassen, dass der Zugang gesperrt wird. Die Sperrung ist über den Auftragnehmer (Werktags zwischen 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr; Servicenummer +49 (0) 431 128 101 54, E-Mail: info@nordicdent.de) zu veranlassen. Die Sperrung ist nur innerhalb der oben genannten Zeiten möglich. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber seine Benutzerdaten, insbesondere sein Passwort vergessen hat.
9.8. Nach Sperrung gemäß Ziffer 9.7 wird der Auftragnehmer den Zugang zum passwortgeschützten dK mit diesen Benutzerdaten sperren. Die Aufhebung der Sperre ist erst nach gesondertem neuem Antrag des Auftraggebers bei dem Auftragnehmer und neuer Registrierung möglich.
9.9. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, die Zugangsberechtigung durch Sperrung der Zugangsdaten zu widerrufen, ohne dass es der Angabe von Gründen bedarf. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn der Auftraggeber falsche Angaben gemacht oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat.
9.10. Der Auftraggeber darf bei Nutzung von box.delas nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte, oder sonstige Rechte Dritter verstoßen.
9.11. Technisch kann keine Freiheit von Viren- und/oder jedweder Art von Schadprogrammen sichergestellt werden. Vor dem Nutzen der box.delas, insbesondere vor dem Herunter- und insbesondere dem Hochladen von Daten hat der Auftraggeber für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner zu sorgen. Ferner hat der Auftraggeber die Daten vor dem Einspielen in box.delas die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
9.12. Der Auftragnehmer hält die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz DSGVO-konform vollständig ein.
10. Zahlung
10.1. Die Einzelrechnungen werden fällig zum Monatsende mit der Monats-Sammelaufstellung. Das Zahlungsziel beläuft sich auf 14 Tage. Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen wird dem Kunden ein Skontoabzug in Höhe von 2 % auf den Leistungsbetrag gewährt. Material ist von der Skontierung ausgenommen. Bei Zahlung über SEPA-Basis-Lastschriftmandat beträgt die Ankündigungsfrist 10 Tage. Die Vorab-Ankündigungsfrist erfolgt auf der Sammelaufstellung. Zahlungen, die per Einzugsermächtigung über Kreditkarten per SEPA-Basis-Lastschriftmandat vorgenommen werden, sind von der Skontierung ausgenommen.
10.2. Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Im Falle des Verzuges der Summe aus einer Monats-Sammelaufstellung sind die gesamten Forderungen gegen den Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig.
10.3. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
10.4. Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Factoringgesellschaft abtreten, welche an seine Stelle als Forderungsinhaber eintritt. Die Forderungen des Auftragsnehmers sind dann mit schuldbefreiender Wirkung nur an diese Factoringgesellschaft zu leisten. Die Bankverbindung ist dem Hinweis auf der Einzelrechnung und der Monatsaufstellung zu entnehmen. Gewährte Skonti werden von der Abtretung nicht berührt.
11. Abnahmeverpflichtung
11.1 Die Bestellung ist ein verbindliches Angebot des Auftraggebers, welches als von uns angenommen gilt, wenn wir nicht innerhalb von 5 Werktagen das Angebot ablehnen. Die Annahme kann ferner entweder schriftlich, fernschriftlich, elektronisch oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber sowie durch Fakturierung des Auftrages erklärt werden.
11.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer von uns. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer, also bei Produkten, die wir selbst einkaufen müssen und unverändert weiterverkaufen. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
11.3. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus Arbeitsunterlagen sowie aus Angaben des Auftraggebers ergeben.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. An sämtlichen gelieferten Waren wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung.
12.2. Der Auftraggeber darf die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Arbeiten nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits vorab mit dem Abschluss des Vertrages an den Auftragnehmer zur Sicherheit ab. Falls zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 Abs. 2 HGB besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Erwerber wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder in sonstiger Weise verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, so hat er uns anteilig Miteigentum zu übertragen. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Auftragnehmer vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so hat der Auftragnehmer Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Auftraggeber zurück zu übertragen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Gerichtsstand für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten ist der Geschäftssitz der nordicdent GmbH, Wischhofstraße 1, 24148 Kirl, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz oder einem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der nordicdent GmbH,Wischhofstraße 1, 24148 Kiel Erfüllungsort. Erfüllungsort für Zahlungen, die an einen Factorer geleistet werden, ist der im Vertrag angegebene Sitz dieser Factoringgesellschaft.
13.4. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Auftraggebers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Datenschutzgesetzes nutzen und verarbeiten.
13.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben würden, sofern sie bei dem Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.
Kiel, 01.04.2024